Bundesgerichtshof 3. Strafsenat 18 May 2022, StB 17/22

Also known as

Germany · · · 18-05-2022

Tenor Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2022 (3 BGs 168/22) wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1 Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschwerdeführer und Mitbeschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot.

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