Bundesgerichtshof 3. Strafsenat 4 September 2024, AK 71/24

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Germany · · · 04-09-2024

Tenor Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach allgemeinen Grundsätzen zuständigen Gericht übertragen. Gründe I. 1 Der Beschuldigte ist aufgrund eines europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13.

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