Bundessozialgericht 11. Senat 12 September 2019, B 11 AL 13/18 R

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Germany · · · 12-09-2019

Leitsatz Der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfordert als Vermittlungserfolg die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung im Geltungszeitraum des Gutscheins und setzt nicht voraus, dass auch der Arbeitsvertrag in diesem Zeitraum geschlossen wurde. Verfahrensgang vorgehend SG Dresden, 1.

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