Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer 14 March 2017, 2 BvR 498/17

Also known as

Germany · · · 14-03-2017

Tenor Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Kessal-Wulf und König und den Richter Huber wird als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gründe 1 1. Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.