Deutscher Bundestag 24 August 2004, BT-Drs. 15/3651 (Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 121, 122 StPO und weiterer Vorschriften)
Also known as
Germany · · · 24-08-2004
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 121, 122 StPO und weiterer Vorschriften
A. Problem und Ziel
Auch bei schwersten Straftaten muss ein Untersuchungsgefangener unter Umständen wegen Überschreitung der im Gesetz vorgeschriebenen Sechs-MonatsFrist aus der Haft entlassen werden, obwohl dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr vorliegen.
Read the full text
This document is published by dip.bundestag.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit