Bundespatentgericht 11. Senat 28 October 2010, 11 W (pat) 14/09

Also known as

Germany · · · 28-10-2010

Leitsatz Unterbekleidungsteil 1. Das Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht. Die Übertragung des Prioritätsrechts auf einen Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts ist ebenso wie bei einer ausländischen Priorität (Unionspriorität) auch zur Inanspruchnahme einer inländischen Priorität

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