Bundespatentgericht 27. Senat 9 February 2015, 27 W (pat) 73/14
Also known as
Germany · · · 09-02-2015
Leitsatz AppOtheke 1. Bei „AppOtheke“ handelt es sich um eine offenkundige Abwandlung des gebräuchlichen Begriffs „Apotheke“, der für die streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen beschreibend ist. 2. Bei einer Wortmarke sind der Beurteilung alle verkehrsüblichen Schreibweisen zu Grunde zu legen, es sei denn die Schreibweise würde die Bedeutung verändern, also „motiviert“ sein. 3.
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