Bundesfinanzhof 2. Senat 8 September 2010, II R 28/09
Also known as
Germany · · · 08-09-2010
Leitsatz Eine vom Erbbauberechtigten übernommene Verpflichtung zur umfassenden Sanierung des vorhandenen Gebäudes ist keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts, wenn der Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten jährlich Investitionszuschüsse zahlt und diese insgesamt einer Entschädigung für die Sanierung des Gebäudes entsprechen. Verfahrensgang vorgehend FG Köln, 22.
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