Bundesfinanzhof 8. Senat 25 January 2010, VIII B 68/09

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Germany · · · 25-01-2010

Leitsatz NV: Leistet nicht der übernehmende Rechtsträger, sondern dessen Mehrheitsgesellschafter aus Anlass der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften bare Zuzahlungen an die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers und verneint das Finanzgericht unter den besonderen Umständen des Falles eine Veranlassung der Zahlungen durch das Gesellschaftsverhältnis, so werden dadurch Rechtsfragen von

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