Bundesfinanzhof 11. Senat 5 February 2010, XI B 31/09
Also known as
Germany · · · 05-02-2010
Leitsatz 1. NV: Auch "Kleinstunternehmer" müssen - und können - in den von ihnen ausgestellten Rechnungen Angaben machen, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der von ihnen erbrachten Leistungen ermöglichen. 2. NV: Allgemeine Bezeichnungen wie "Trockenbauarbeiten", "Fliesenarbeiten" und "Außenputzarbeiten" reichen hierzu nicht aus.
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