Bundesfinanzhof 7. Senat 7 January 2010, VII B 118/09

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Germany · · · 07-01-2010

Leitsatz NV: Restschuldbefreiung erlangt der Insolvenzschuldner nicht mit dem Ablauf der sog. Wohlverhaltensphase, sondern erst mit dem die Restschuldbefreiung erteilenden Beschluss des Insolvenzgerichts. Solange dieser aussteht, kann das FA gegen einen Erstattungsanspruch des Insolvenzschuldners die Aufrechnung mit Steuerforderungen erklären.

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