Bundesfinanzhof 3. Senat 29 January 2010, III B 50/09
Also known as
Germany · · · 29-01-2010
Leitsatz NV: Rügt ein Kläger im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision, das FG hätte seinen Sohn als Zeugen zur Frage einer ernsthaften Prüfungsvorbereitung vernehmen müssen, so muss er substantiiert vortragen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen,
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