Bundesfinanzhof 5. Senat 10 February 2010, V S 24/09

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Germany · · · 10-02-2010

Leitsatz 1. NV: Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist. Die Zulassung der Revision begründet noch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen im Revisionsverfahren. 2.

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