Bundesfinanzhof 4. Senat 14 January 2010, IV B 103/08
Also known as
Germany · · · 14-01-2010
Leitsatz 1. NV: Der Grundsatz von Treu und Glauben kann grundsätzlich nicht dazu führen, dass ein Steuerbescheid nach Eintritt der Verjährung noch zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern ist. 2. NV: Einer Frage, die nur anhand einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden kann und vom Finanzgericht auch in diesem Sinne behandelt worden ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
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