Bundesfinanzhof 5. Senat 25 March 2010, V B 151/09
Also known as
Germany · · · 25-03-2010
Leitsatz NV: Die Postzustellungsurkunde ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis sowohl für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt, als auch für die Tatsache, dass der Postbedienstete unter der ihm angegebenen Geschäftsadresse weder den Adressaten persönlich noch eine zur Ersatzzustellung bereite Person angetroffen hat.
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