Bundesfinanzhof 9. Senat 24 February 2010, IX B 53/09

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Germany · · · 24-02-2010

Leitsatz 1. NV: Allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine nur bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet; auch sind neben der Vermietung erfolgte, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht nicht notwendig schädlich. 2.

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