Bundesfinanzhof 10. Senat 16 March 2010, X B 131/09

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Germany · · · 16-03-2010

Leitsatz NV: Die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung setzt Ausführungen voraus, warum der auch im finanzgerichtlichen Verfahren vertretene Beteiligte nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Beweiserhebung gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen. Verfahrensgang vorgehend FG München, 7.

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