Bundesfinanzhof 10. Senat 19 January 2010, X R 2/07
Also known as
Germany · · · 19-01-2010
Leitsatz NV: Der Abzug von Werbungskosten auch im Rahmen der Einkünfte nach § 22 EStG oder § 20 EStG setzt eine auf Erzielung eines Totalüberschusses gerichtete Einkünfteerzielungsabsicht voraus. Allein die Möglichkeit, einen Rentenversicherungsvertrag innerhalb der ersten Jahre seiner Laufzeit zu kündigen, lässt nicht auf Kündigungsabsicht und fehlende Einkünfteerzielungsabsicht schließen.
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