Bundesfinanzhof 7. Senat 29 January 2010, VII B 188/09

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Germany · · · 29-01-2010

Leitsatz NV: Lohnsteuererstattungsansprüche sind kein "Arbeitseinkommen". Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer, auch wenn er durch eine steuerpflichtige Tätigkeit des Schuldners während des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, gehört daher nicht zum insolvenzfreien Vermögen und kann vom Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden des Insolvenzschuldners verrechnet werden.

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