Bundesfinanzhof 6. Senat 29 April 2010, VI B 153/09
Also known as
Germany · · · 29-04-2010
Leitsatz NV: Die Abzugsbegrenzung für das häusliche Arbeitszimmer gilt auch in Fällen, in denen nicht der den Abzug begehrende Arbeitnehmer selbst, sondern sein bei ihm angestellter Ehegatte das Arbeitszimmer im gemeinsamen Haus beruflich nutzt. Darin liegt weder eine Diskriminierung der Ehe noch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 16.
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