Bundesfinanzhof 9. Senat 10 May 2010, IX B 201/09
Also known as
Germany · · · 10-05-2010
Leitsatz 1. NV: Mit gegen die Rechtsauffassung des FG gerichteten Angriffen kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden. 2. NV: Wird ein Verlegungsantrag am Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer "akuten Erkrankung" begründet, obliegt es dem Beteiligten, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte
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