Bundesfinanzhof 9. Senat 10 May 2010, IX B 201/09

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Germany · · · 10-05-2010

Leitsatz 1. NV: Mit gegen die Rechtsauffassung des FG gerichteten Angriffen kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden. 2. NV: Wird ein Verlegungsantrag am Tag vor der mündlichen Verhandlung gestellt und mit einer "akuten Erkrankung" begründet, obliegt es dem Beteiligten, die Gründe für seine Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte

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