Bundesfinanzhof 6. Senat 4 May 2010, VI B 156/09

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Germany · · · 04-05-2010

Leitsatz 1. NV: Ist das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Eingliederung in den Haushalt der Eltern vorliegt, und hat es nicht einen einzelnen Umstand allein als unabdingbare Voraussetzung im Sinne eines Tatbestandsmerkmals angesehen, ist diese Würdigung revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. 2.

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