Bundesfinanzhof 10. Senat 4 May 2010, X B 16/10
Also known as
Germany · · · 04-05-2010
Leitsatz NV: Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten. Verfahrensgang vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 30.
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