Bundesfinanzhof 9. Senat 11 June 2010, IX B 231/09

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Germany · · · 11-06-2010

Leitsatz 1. NV: An der für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erforderlichen Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfragen anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden können und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfragen durch den BFH geboten

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