Bundesfinanzhof 11. Senat 15 July 2010, XI B 47/09

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Germany · · · 15-07-2010

Leitsatz 1. NV: Eine Leistung wird i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung bildet. 2.

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