Bundesfinanzhof 1. Senat 9 June 2010, I R 43/09
Also known as
Germany · · · 09-06-2010
Leitsatz 1. NV: Ob das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt, richtet sich allein nach dem ausschüttbaren Gewinn zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ist nicht möglich. 2. NV: Ist auf Ausschüttungen noch das Anrechnungsverfahren anwendbar, beurteilt sich die Frage, ob eine Einlagenrückgewähr vorliegt, allein nach altem Recht.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit