Bundesfinanzhof 10. Senat 18 May 2010, X R 11/09

Also known as

Germany · · · 18-05-2010

Leitsatz 1. NV: Eine Masseverbindlichkeit wird nicht "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen. 2. NV: Beim sog. Neuerwerb ist erforderlich, dass die Masse tatsächlich vermehrt worden ist.

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