Bundesfinanzhof 7. Senat 22 July 2010, VII B 126/09
Also known as
Germany · · · 22-07-2010
Leitsatz 1. NV: Art und Umfang der Überwachung des die steuerlichen Geschäfte wahrnehmenden Mitgeschäftsführers hängen von den Umständen des Einzellfalles ab, wobei Vertrauenswürdigkeit und Pflichterfüllung des anderen Geschäftsführers berücksichtigt werden können. Es ist der tatrichterlichen Würdigung überlassen, welches Gewicht es den jeweiligen Gesichtspunkten bemisst.
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