Bundesfinanzhof 10. Senat 26 August 2010, X B 219/09

Also known as

Germany · · · 26-08-2010

Leitsatz NV: Zwischen dem ESt-Bescheid und dem Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug besteht kein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Es besteht deshalb kein zwingender Grund, den einen ESt-Bescheid betreffenden Finanzrechtsstreit erst nach rechts-/bestandskräftigem Ergehen des ebenfalls im Streit befindlichen Bescheids über den verbleibenden Verlustabzug zu entscheiden.

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