Bundesfinanzhof 2. Senat 20 September 2010, II B 7/10
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Germany · · · 20-09-2010
Leitsatz 1. NV: Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann. 2. NV: Gewährt der Nacherbe dem Vorerben ein zinsloses Darlehen, ist der Vorerbe als Darlehensnehmer aus dem Vermögen des Nacherben als Darlehensgeber bereichert. 3.
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