Bundesfinanzhof 3. Senat 26 August 2010, III R 88/08

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Germany · · · 26-08-2010

Leitsatz NV: Ob es sich bei einer nach abgeschlossenem Studium ausgeübten Tätigkeit als Volontärin, als Trainee oder als bezahlte Praktikantin um eine Berufsausbildung oder um ein Arbeitsverhältnis handelt, hängt davon ab, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 30.

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