Bundesfinanzhof 9. Senat 23 September 2010, IX B 77/10

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Germany · · · 23-09-2010

Leitsatz NV: Die Rechtsfrage, ob Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung wegen deutlich rückläufiger Mieterlöse angesetzt werden können, stellt sich dann nicht, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG die Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes auf eine Gemengelage verschiedener Umstände zurückzuführen ist. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 29.

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