Bundesfinanzhof 9. Senat 28 September 2010, IX B 65/10

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Germany · · · 28-09-2010

Leitsatz 1. NV: Eine Protokollberichtigung (hier: zum Inhalt der Zeugenaussagen) kann grundsätzlich nur durch das FG vorgenommen werden. 2. NV: Es kommt für die Auslegung und Abgrenzung eines Sandausbeutevertrages entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der betreffenden Vereinbarung an, wie er sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der

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