Bundesfinanzhof 1. Senat 12 October 2010, I B 1/10
Also known as
Germany · · · 12-10-2010
Leitsatz NV: Überträgt der Vorstand einer AG aus im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Gründen einen Geschäftsbereich einem Aufsichtsrat zur eigenständigen Leitung und entsteht der AG hieraus ein Schaden, kann im Verzicht auf Schadensersatz gegen den Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied eine vGA zu sehen sein. Verfahrensgang vorgehend FG München, 19.
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