Bundesfinanzhof 10. Senat 5 October 2010, X B 72/10

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Germany · · · 05-10-2010

Leitsatz NV: Stützt das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe, von denen jeder für sich genommen das Entscheidungsergebnis trägt, so kommt eine Zulassung der Revision nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungsstränge ein Zulassungsgrund schlüssig geltend gemacht wird und vorliegt. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 30.

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