Bundesfinanzhof 10. Senat 14 October 2010, X S 24/10

Also known as

Germany · · · 14-10-2010

Leitsatz 1. NV: Der Rügeführer muss schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sachfragen oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht hat äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen hat. 2.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.