Bundesfinanzhof 8. Senat 27 October 2010, VIII B 64/10

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Germany · · · 27-10-2010

Leitsatz NV: Das dem Gericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung gutachtlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen. Verfahrensgang vorgehend FG Köln, 17.

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