Bundesfinanzhof 2. Senat 15 October 2010, II B 39/10

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Germany · · · 15-10-2010

Leitsatz 1. NV: Zu den Darlehenserfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage. 2. NV: Zur Darlegung, dass das FG eine Überraschungsentscheidung getroffen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, bedarf es Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte

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