Bundesfinanzhof 2. Senat 2 November 2010, II B 61/10
Also known as
Germany · · · 02-11-2010
Leitsatz 1. NV: Das FG hat gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO den Inhalt der ihm vorliegenden Akten einschließlich des Vorbringens der Beteiligten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen. Diese Pflicht wird verletzt, wenn das FG einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann.
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