Bundesfinanzhof 1. Senat 19 October 2010, I B 18/10

Also known as

Germany · · · 19-10-2010

Leitsatz NV: Ein Beschluss, der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem erkennenden Gericht gefasst, aber erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben wurde, ist ohne rechtliche Wirkung und aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben. Vor Verkündung oder Bekanntgabe stellt die Entscheidung nur eine innere Angelegenheit des Gerichts dar. Tatbestand 1 I.

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