Bundesfinanzhof 11. Senat 23 September 2010, XI B 97/09
Also known as
Germany · · · 23-09-2010
Leitsatz 1. NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt nicht, dass das Gericht den Beteiligten die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen hat. Das FG war daher nicht verpflichtet anzudeuten, welche Bedeutung es dem Umstand ggf.
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