Bundesfinanzhof 10. Senat 15 September 2010, X R 22/08

Also known as

Germany · · · 15-09-2010

Leitsatz 1. NV: Zur wesentlichen Betriebserweiterung gehört neben dem Fall der außerordentlichen Kapazitätserweiterung auch die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges. 2. NV: Bei Prüfung, ob im Einzelfall in der Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges eine wesentliche Betriebserweiterung zu sehen ist, sind ebenfalls erhebliche quantitative Auswirkungen auf das bisherige Unternehmen zu fordern.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.