Bundesfinanzhof 3. Senat 18 November 2010, III B 108/09

Also known as

Germany · · · 18-11-2010

Leitsatz 1. NV: Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde ein Verstoß gegen höherrangiges Recht geltend gemacht, muss zumindest dargelegt werden, welche gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt und welche Folgerungen aus diesem Verstoß zu ziehen sind (z.B. verfassungskonforme Auslegung oder Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG). 2.

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