Bundesfinanzhof 1. Senat 22 December 2010, I R 58/10

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Germany · · · 22-12-2010

Leitsatz Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 2.

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