Bundesfinanzhof 2. Senat 13 April 2011, II R 45/09

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Germany · · · 13-04-2011

Leitsatz Die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der Schenkungsteuer, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 4.

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