Bundesfinanzhof 5. Senat 7 July 2011, V R 41/09
Also known as
Germany · · · 07-07-2011
Leitsatz Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein. Verfahrensgang vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13.
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