Bundesfinanzhof 8. Senat 22 November 2011, VIII R 11/09

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Germany · · · 22-11-2011

Leitsatz 1. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. 2. Das geltende Vorauszahlungssystem ist verfassungsgemäß.

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