Bundesfinanzhof 3. Senat 26 August 2010, III R 80/07

Also known as

Germany · · · 26-08-2010

Leitsatz NV: Wird ein Investitionszulagebescheid zuungunsten des Anspruchsberechtigten geändert und der Bescheid für das Folgejahr zu seinen Gunsten korrigiert, weil die Zulage --wegen einer durch die Muttergesellschaft geleisteten Anzahlung-- rechtsirrig teilweise für das Vorjahr beantragt wurde, so sind die Zinsen zu erlassen, soweit sie nach dem Zeitpunkt der Festsetzung der geminderten Zulage

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