Bundesfinanzhof 9. Senat 16 December 2010, IX B 146/10
Also known as
Germany · · · 16-12-2010
Leitsatz 1. NV: Die Zustellungsurkunde erbringt den vollen Beweis für die von ihr bezeugten Tatsachen, insbesondere auch darüber, dass der Empfänger in der vorgeschriebenen Weise über die Ladung zur Zeugenvernehmung benachrichtigt worden ist. 2. NV: Der Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werde.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit