Bundesfinanzhof 6. Senat 30 November 2010, VI B 100/10

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Germany · · · 30-11-2010

Leitsatz 1. NV: Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige auf eine fehlende tatsächliche Nutzung der inländischen Wohnung in seiner Person beruft, das FG aber davon ausgegangen ist, dass über die Ehefrau, die den sog. Familienwohnsitz weiterhin genutzt hat, ein Wohnsitz i.S. von § 8 AO vermittelt wird. 2.

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